Benutzungsordnung für die Kletteranlagen der DAV Sektion Mainz

Betreiber der Kletteranlagen (Kletterhalle, Außenkletterwand und Boulderraum der Kletterkiste, Steinkletterwand) ist der Deutsche Alpenverein (DAV) – Sektion Mainz e.V., Turmstraße 85, 55120 Mainz.

Benutzungsberechtigung

  1. Zur Nutzung der Kletter- und Boulderanlagen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kennt­nisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine An­leitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-) Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.
    Der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer (oder die ihn anleitenden Personen) über aus­reichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt dem Nutzer, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen. Der Aufenthalt in der Kletteranlage und deren Benutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des jeweiligen Nutzers. Siehe hierzu im Einzelnen die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln.
  2. Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jeder Nutzer muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Tageskarten sind für den Klettertag durch Lochen des Datums zu entwerten. Tages-, JDAV- und Jahreskarten sind gut sichtbar am Klettergurt zu tragen. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis, Studierendenausweis).
  3. Als Vertragsstrafe wird ein erhöhtes Eintrittsentgelt in Höhe von bis zu 50,- Euro bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises fällig (siehe Preisliste). Die Geltendmachung von weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.
  4. Der sofortige Verweis aus den Anlagen – ohne Erstattung des Eintrittspreises – und die Erteilung eines dauer­haften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem Jahr oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten.
  5. Öffnungszeiten werden auf der Homepage www.kletterkiste-mainz.de bekannt gegeben. Die Kletteranlage darf außerhalb der Öff­nungs­zeiten nur nach vorheriger (Rahmen-) Vereinbarung benutzt werden. Für die Außenwand gelten ein­ge­schränkte Nutzungszeiten (s. Aushang). Die Nutzung der Steinwand ist genehmigten Gruppen­veranstaltungen vorbehalten.
  6. Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erzie­hungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen (siehe auch Ziffern 8 und 9).
  7. Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungs­berechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (siehe auch Ziffer 9).
  8. Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leiter einer Gruppenveranstal­tung einer DAV-Organisation muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Organisation bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten des Leiters mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung. Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt »Dauerbestätigung für geleitete Gruppenver­anstaltungen« vorzulegen (für Veranstaltungen der JDAV Mainz nicht erforderlich).
  9. Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in der Kletteranlage aus und können auf der Homepage www.kletterkiste-mainz.de heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der Kletter­anlage vollständig ausgefüllt im Original abgegeben und bei jedem weiteren Eintritt in Kopie beim Check-In vorgelegt werden. Dies gilt nicht für Gruppenveranstaltungen, bei denen die durchführende Organisation dafür verantwortlich ist, dass für alle minderjährigen Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  10. Leiter einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.
  11. Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.
  12. Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Hallenpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.

Gefahren beim Bouldern und Klettern – Grundsatz der Eigenverantwortung

  1. Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-) Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In den Außenanlagen können in Abhängigkeit von der Witterung, unter Anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.
  2. Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die nachstehenden
    - Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle),
    - Kletter-Regeln (Sicher Klettern) und
    - Boulder-Regeln (Sicher Bouldern)
    anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.
  3. Bei der Nutzung aller Kletterlinien (außer Top Rope Routen) müssen Seile mit mindestens 40 m Länge verwendet werden. Nur in den Top Rope Routen sind auch Seile mit mindestens 30 m Länge zulässig. Vorhandene Top Rope Seile dürfen auch zum Vorstieg, aber nur in der gleichen Linie, verwendet werden. Sie müssen anschließend wieder als Top Rope Seile eingerichtet werden.
  4. Bouldern ist nur im separaten Boulderraum gestattet.

Ausrüstungsverleih

  • Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern) und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen und über den fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Siehe auch Ziffern 1.1 und 2.1.
  • Minderjährige sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, es sei denn, sie können eine Einverständniserklärung (siehe auch Ziffer 1.9) der Erziehungsberechtigten zum selbstständigen Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen vorlegen. Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen müssen Ausrüstungs­gegenstände über den jeweiligen Gruppenleiter ausgeliehen werden, es sei denn, Satz 1 trifft zu.
  • Die Verleihpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Für die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand in Form eines Ausweises zu hinterlegen. Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in der jeweiligen Anlage benutzt werden, in der sie entliehen wurden.
  • Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe des Ausrüstungsgegenstands, der spätestens 15 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben ist. Andernfalls fallen Leihgebühren für eine weitere Ausleihe an und es werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Haftung

  1. Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Hinsichtlich des Abhandenkommens von Wertsachen des Nutzers übernimmt der Betreiber keine Haftung.

Stand: 15. August 2020

Ansprechpartner: Helmut Karbach
Referent Kletterhalle der DAV Sektion Mainz

www.kletterkiste-mainz.de | kletterkiste@dav-mainz.de