Registrierung für die Außenkletterwand

Berechtigt sind nur Funktionsträger/innen der DAV Sektion Mainz und deren Kletterpartner/innen mit Jahreskarte

Die Telefonnummer wird nur zur Kontakaufnahme im Zusammenhang mit der Reservierung/Buchung der Außenkletterwand verwendet.
Die E-Mail Adresse wird nur zur Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit Reservierung/Buchung der Außenkletterwand verwendet.
Mitgl.-Nr. siehe Mitgliedsausweis unterhalb des Strichcodes
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Zuwiderhandlungen können u.a. ein Betretungsverbot für die Kletteranlage nach sich ziehen!

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Besondere Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Außenkletterwand

Stand 21. Mai 2021

Bitte beachten: Zuwiderhandlungen können u.a. ein Betretungsverbot für die Kletteranlage nach sich ziehen.

Die eingeschränkte Nutzung der Außenkletteranlage erfolgt unter den Auflagen des „Infektionsschutzgesetzes“ der „Einundzwanzigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ sowie ggf. ergänzenden Auflagen der Stadt Mainz.

Nutzungsberechtigt sind nur Funktionsträger/innen der DAV Sektion Mainz sowie deren Kletterpartner/innen mit Jahreskarte. Voraussetzung ist die individuell bestätigte Registrierung.

Aktuell ist der gleichzeitige Aufenthalt an der Außenwand nur max. 2 Personen oder alternativ Mitgliedern eines Haushalts erlaubt!

In Rheinland-Pfalz ist am 21.5.2021 die 21. CoBeLVO in Kraft getreten mit weiteren Lockerungen (Stufe 2 mit max. 5 Personen aus 5 HH an der Außenwand), die aber in der Stadt Mainz erst gelten, wenn die Bundesnotbremse außer Kraft tritt (Inzidenz 5+2 Tage unter 100), also frühestens am 27.5.

Die Anzahl der Nutzungsberechtigten und die Nutzungszeiten sind beschränkt. Die Vergabe der Kletterzeiten erfolgt über einen Online-Reservierungskalender. Nur wer erfolgreich reserviert hat, darf kommen und klettern!

Die Reservierung von Kletterzeiten erfolgt durch die registrierten Funktionsträger/innen, die einen Schlüssel für das AV-Haus haben. Diese Personen erhalten den Zugang zum Reservierungssystem nach erfolgreicher Registrierung per E-Mail zugeschickt. Im Reservierungskalender sind immer die Namen beider Nutzer/innen einzutragen, außerdem in Klammern dahinter, ob die genannten Personen aus 1 oder 2 Haushalten kommen.

Buchbar sind nur die im Kalender vorgegebenen Kletterzeiten von max. 1,5 bzw. 2 Stunden, die sich u.a. aus den genehmigten Nutzungszeiten für die Außenkletterwand ergeben (Lärmschutzauflagen usw.). Bitte beim Eintrag die Start- und Ende- Uhrzeiten für den jeweiligen Terminslot anpassen. Die gebuchten Zeiten sind einzuhalten. Die Kletteranlage ist direkt nach Beendigung des Kletterns zu verlassen! Ein Aufenthalt an der Wand, im Vereinsheim oder auf dem Gelände außerhalb der gebuchten Zeiten ist nicht zulässig.

Für jede Person ist grundsätzlich nur eine Buchung pro Kalenderwoche vorgesehen.
Solltet ihr einen Termin nicht wahrnehmen können, tragt euch bitte zeitnah wieder aus, um ihn für andere frei zu machen.

Die Gesamt-Nutzungszeit der Außenkletterwand ist begrenzt auf 5,0 Stunden täglich (Montag bis Freitag) bzw. 3,5 Stunden täglich am Wochenende und an Feiertagen.

Die Kletterhalle und alle Räume des AV-Hauses (Umkleiden, Duschen, Küche usw.) bleiben geschlossen und dürfen nicht betreten werden! Ausnahme: Die Herrentoilette und der Damenumkleideraum dürfen einzeln betreten und genutzt werden (die Duschen und Spinde werden jedoch gesperrt).
Kletternde kommen daher am besten direkt in Kletterkleidung.

Zur Vermeidung von Übertragungen werden keine Verleihgegenstände ausgegeben – sämtliche Kletterausrüstung inklusive Kletterseil ist selbst mitzubringen!

Mit Aushängen wird auf die Verhaltensregeln und die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen informiert. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zwingend einzuhalten!

Außerdem bitten wir alle Personen, die sich krank fühlen oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person hatten, auf den Besuch unserer Kletteranlage zu verzichten.

Bei Verstoß gegen Verhaltensregeln oder Nichtbeachtung von Hygienemaßnahmen durch einzelne Personen wird von der DAV Sektion Mainz als Betreiber der Kletteranlage Hausverbot erteilt.

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Hier geht es zur „Zusätzlichen Einverständniserklärung für Minderjährige ab 16 Jahre für die Benutzung der Außenkletteranlage unter besonderen Auflagen (Corona)“.