Benutzungsordnung

Tipp: Die wichtigsten Hallen-, Kletter- und Boulder- Regeln findet ihr in Kurzform (Flyer) auf unserer Download-Seite.

Alle Benutzer der Kletteranlagen der DAV Sektion Mainz (DAV Kletterzentrum Mainz – Kletterkiste) erkennen mit dem Zutritt die folgenden Regeln an. Bitte lest sie euch durch und beachtet alle Regeln. Vielen Dank!

Benutzungsordnung für die Kletteranlagen der DAV Sektion Mainz

Betreiber der Kletteranlagen (Kletterhalle, Außenkletterwand und Boulderraum der Kletterkiste, Steinkletterwand) ist der Deutsche Alpenverein (DAV) – Sektion Mainz e.V., Turmstraße 85, 55120 Mainz.

  1. Benutzungsberechtigung
    1. Zur Nutzung der Kletter- und Boulderanlagen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kennt­nisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine An­leitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-) Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.
      Der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer (oder die ihn anleitenden Personen) über aus­reichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt dem Nutzer, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen. Der Aufenthalt in der Kletteranlage und deren Benutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des jeweiligen Nutzers. Siehe hierzu im Einzelnen die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln.
    2. Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jeder Nutzer muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Tageskarten sind für den Klettertag durch Lochen des Datums zu entwerten. Tages-, JDAV- und Jahreskarten sind gut sichtbar am Klettergurt zu tragen. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis, Studierendenausweis).
    3. Als Vertragsstrafe wird ein erhöhtes Eintrittsentgelt in Höhe von bis zu 50,- Euro bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises fällig (siehe Preisliste). Die Geltendmachung von weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.
    4. Der sofortige Verweis aus den Anlagen – ohne Erstattung des Eintrittspreises – und die Erteilung eines dauer­haften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem Jahr oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten.
    5. Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Kletteranlage darf außerhalb der Öff­nungs­zeiten nur nach vorheriger (Rahmen-) Vereinbarung benutzt werden. Für die Außenwand gelten ein­ge­schränkte Nutzungszeiten (s. Aushang). Die Nutzung der Steinwand ist genehmigten Gruppen­veranstaltungen vorbehalten.
    6. Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erzie­hungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.8 und 1.9).
    7. Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungs­berechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (siehe auch Ziffer 1.9).
    8. Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leiter einer Gruppenveranstal­tung einer DAV-Organisation muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Organisation bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten des Leiters mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung. Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt »Dauerbestätigung für geleitete Gruppenver­anstaltungen« vorzulegen (für Veranstaltungen der JDAV Mainz nicht erforderlich).
    9. Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in der Kletteranlage aus und können auf der Homepage www.kletterkiste-mainz.de heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der Kletter­anlage vollständig ausgefüllt im Original abgegeben und bei jedem weiteren Eintritt in Kopie an der Kasse vorgelegt werden. Dies gilt nicht für Gruppenveranstaltungen, bei denen die durchführende Organisation dafür verantwortlich ist, dass für alle minderjährigen Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
    10. Leiter einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.
    11. Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.
    12. Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Hallenpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.

  2. Gefahren beim Bouldern und Klettern – Grundsatz der Eigenverantwortung
    1. Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-) Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In den Außenanlagen können in Abhängigkeit von der Witterung, unter Anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.
    2. Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die nachstehenden
      Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle),
      Kletter-Regeln (Sicher Klettern) und
      Boulder-Regeln (Sicher Bouldern)
      anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.
    3. Bei der Nutzung aller Kletterlinien (außer Top Rope Routen) müssen Seile mit mindestens 40 m Länge verwendet werden. Nur in den Top Rope Routen sind auch Seile mit mindestens 30 m Länge zulässig. Vorhandene Top Rope Seile dürfen auch zum Vorstieg, aber nur in der gleichen Linie, verwendet werden. Sie müssen anschließend wieder als Top Rope Seile eingerichtet werden.
    4. Bouldern ist nur im separaten Boulderraum gestattet.

  3. Ausrüstungsverleih
    1. Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern) und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen und über den fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Siehe auch Ziffern 1.1 und 2.1.
    2. Minderjährige sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, es sei denn, sie können eine Einverständniserklärung (siehe auch Ziffer 1.9) der Erziehungsberechtigten zum selbstständigen Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen vorlegen. Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen müssen Ausrüstungs­gegenstände über den jeweiligen Gruppenleiter ausgeliehen werden, es sei denn, Satz 1 trifft zu.
    3. Die Verleihpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Für die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand in Form eines Ausweises zu hinterlegen. Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in der jeweiligen Anlage benutzt werden, in der sie entliehen wurden.
    4. Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe des Ausrüstungsgegenstands, der spätestens 15 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben ist. Andernfalls fallen Leihgebühren für eine weitere Ausleihe an und es werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
  4. Haftung
    1. Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
    2. Hinsichtlich des Abhandenkommens von Wertsachen des Nutzers übernimmt der Betreiber keine Haftung.

Hallenregeln – richtiges Verhalten in der Kletter- und Boulderhalle

  1. Du hast Verantwortung!
  • Du benutzt die Kletter- und Boulderhalle eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch.
  • Klettern und Bouldern bergen erhebliche Sturzgefahren: Du kannst dich oder andere schwer oder tödlich verletzen.
  • Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen: Sprich sie an!
  1. Fairness und Rücksichtnahme!
  • Nimm Rücksicht und gefährde weder dich noch andere. Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an. Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und unnötige Stürze.
  • Klettere nur auf ausgewiesenen Kletterlinien, steige bei sich kreuzenden Kletterlinien nicht ein, wenn die andere Route schon belegt ist.
  • Lasse den Sichernden ihren nötigen Aktionsraum.
  • Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch.
  • Trage beim Bouldern, Klettern und sichern geeignete Schuhe.
  • Laufe aus hygienischen Gründen nicht barfuß oder in Socken herum.
  1. Achtung Gefahrenraum!
  • In der Kletter- oder Boulderhalle können Gegenstände herabfallen.
  • Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst oder boulderst.
  • Beachte deshalb den möglichen Sturzraum über dir.
  1. Hindernisse wegräumen!
  • Kletter- und Boulderbereich immer frei von Rücksäcken usw. halten.
  • In der Kletterhalle und im Boulderraum ist essen und trinken nicht erlaubt.
  1. Bei Unfällen erste Hilfe!
  • Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Hallenpersonal.
  • Auf Anfrage Personalien bekannt geben.
  1. Beschädigungen melden!
  • Beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen unverzüglich melden. Veränderungen sind untersagt.
  • Routensperrungen beachten
  1. Die Kletterhalle ist kein Spielplatz
  • Kinder beaufsichtigen
  • Spielen in den Kletter- und Boulderbereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unbeaufsichtigt klettern.
  1. Gefahr durch Schmuck und lange Haare!
  • Schmuck kann hängen bleiben und dich verletzen.
  • Lange Haare zusammenbinden: sie können sich im Sicherungsgerät verfangen.
  • Lasse den Chalkbag beim Bouldern am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um.
  1. Alkohol- und Rauchverbot!
  • Nach Alkoholkonsum nicht klettern und Bouldern.
  • Rauchen ist verboten – auch an der Außenkletterwand.
  1. Handy, Musik und Tiere stören!
  • Handys lenken ab und können herunterfallen.
  • Kopfhörer beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit.
  • Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt (ausgenommen Blindenführhunde).

Kletterregeln – Sicher Klettern

  1. Partnercheck vor jedem Start!
  • Benutze nur geeignete und zeitgemäße Ausrüstung.
  • Vor jedem Start erfolgt der Partnercheck:

– Korrekt geschlossener Klettergurt?

– Korrekter Anseilknoten und Anseilpunkt?

– Funktion des Sicherungsgeräts geprüft?

– Sicherungskarabiner geschlossen?

– Seil ausreichend lang?

– Seilende abgeknotet?

  • Vergewissere dich über die Sicherungskompetenz des Kletterpartners – er hält dein Leben in seiner Hand!
  • Vereinbare vor dem Kletterbeginn die Seilkommandos „Zu“ und „Ab“.
  1. Im Vorstieg direkt einbinden!
  • Binde dich im Vorstieg immer direkt in den Anseilpunkt des Gurtes ein.
  • Im Top Rope kannst du dich alternativ auch mit Safebiner oder zwei gegengleich eingehängten Karabinern einbinden.
  1. Sicherungsgerät richtig bedienen!
  • Wende eine allgemein anerkannte Sicherungstechnik an. Beachte das Bremshandprinzip (eine Hand umschließt immer das Bremsseil) und die korrekte Position der Bremshand.
  • Positioniere dich beim Sichern nahe an der Kletterwand. Sichere ohne Schlappseil. Trage geeignete  Schuhe zum Sichern. Achte auf einen angemessenen Gewichtsunterschied zwischen den Partnern und hänge bei Bedarf Gewichtssäcke in den Anseilpunkt oder nutze Seilbremsen.
  • Sichern ist Präzisionsarbeit und erfordert deine volle Aufmerksamkeit – lass dich nicht ablenken.
  1. Alle Zwischensicherungen einhängen!
  • Griffe können sich drehen oder brechen, deshalb musst du alle Zwischensicherungen einhängen.
  • Spontane Stürze sind immer möglich.
  • Informiere möglichst deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt oder stürzt.
  1. Zwischensicherungen nicht überstreckt einhängen!
  • Hänge alle Zwischensicherungen aus stabiler Position, nicht überstreckt und möglichst auf Hüfthöhe ein.
  • Bis zum 5. Haken droht Bodensturzgefahr.
  1. Sturzraum freihalten!
  • Achte auf einen freien Sturzraum an der Wand und am Boden.
  • Klettere nicht im Sturzraum anderer.
  • Überhole nur in Absprache mit dem Vorauskletternden – er hat grundsätzlich „Vorfahrt“.
  • Vermeide Pendelstürze!
  1. Kein Top Rope an einzelnem Karabiner!
  • Hänge beim Top Rope Klettern das Seil immer in den dafür vorgesehenen Umlenkkarabiner und einen weiteren Sicherungskarabiner – bzw. in Linien mit speziellen Top Rope – Umlenkern in diese Vorrichtung.
  • Klettere nicht über die Umlenkung hinaus.
  1. Pendelgefahr beachten!
  • Steige in stark überhängenden Bereichen nur mit eingehängten Zwischensicherungen nach.
  1. Nie Seil auf Seil!
  • Hänge in die Umlenkkarabiner und auch in Zwischensicherungen immer nur ein Seil.
  1. Vorsicht beim Ablassen!
  • Informiere deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt.
  • Lasse deinen Partner langsam und gleichmäßig ab.
  • Achte auf einen freien Landeplatz.

Boulderregeln – Sicher Bouldern

  1. Aufwärmen!
  • Besonders beim Bouldern treten hohe Belastungen für Muskeln, Bänder und Sehnen auf.
    Wärme dich auf! Damit kannst du Verletzungen vorbeugen. Nutze dafür geeignete Bereiche.
  1. Sturzraum freihalten!
  • Halte dich nicht unter Bouldernden auf, sie können jederzeit stürzen oder abspringen.
  • Bouldere nicht zu eng nebeneinander oder übereinander.
  • Kollisionen können zu Verletzungen führen.
  1. Spotten!
  • Spottet euch bei Bedarf gegenseitig. Wenn du alleine bist, frag ob dich jemand spotten kann. Achte bei der Sicherheitsstellung darauf, dass der Bouldernde nicht auf dich fallen kann.
  1. Abspringen oder Abklettern!
  • Wähle die Kletterhöhe so, dass du noch sicher landen kannst. Versuche möglichst auf geschlossenen Füßen zu landen und abzurollen.
  • Wenn möglich abklettern, statt abzuspringen. Das ist schonender für Knie und Rücken und beugt Verletzungen vor.
  1. Auf Kinder achten!
  • Nimm Rücksicht auf Kinder.
  • Kinder unter 14 Jahren benötigen im Boulderbereich eine Aufsicht.

Stand: 15. August 2020

Ansprechpartner: Helmut Karbach
Referent Kletterhalle der DAV Sektion Mainz

www.kletterkiste-mainz.de | info@kletterkiste-mainz.de